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Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben der Mediahaus Verlag GmbH in Sachen “Bürgermagazin”

Berlin, 20.12.2018: Das Bürgermagazin ist ein Werbeträger für Anzeigen von Gewerbetreibenden und Freiberuflern und wird von der Mediahaus Verlag GmbH vertrieben. Um an Kunden für das Bürgermagazin zu kommen, verschickt das Unternehmen Formulare und macht zusätzlich mit Hilfe von Telefonanrufen Druck.

Anschrift der Mediahaus Verlag GmbH

Das Unternehmen hat folgenden Firmensitz:

Mediahaus Verlag GmbH
Berliner Allee 44
40212 Düsseldorf

Als ein Geschäftsführer wird ein Herr oder Frau S. Kabayel genannt.

Rechnung wegen Anzeigenauftrags

Wer das Formular der Mediahaus Verlag GmbH unterschreibt, hat wohl oder übel einen Anzeigenvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen. Zwar enthält der Vertrag in der Regel den Hinweis, dass er nach einem Jahr Vertragslaufzeit automatisch ausläuft. Jedoch erfahren die meisten Betroffenen erst später, dass es innerhalb des Jahres zur vier Auflagen des Bürgermagazins kommt. Das bedeutet, dass der Preis pro Auflage gleich viermal im Jahr anfällt.

Werbewirksamkeit des Bürgermagazins fraglich

Inhalt des Anzeigenauftrags ist die Verteilung des Bürgermagazins an Behörden, Arztpraxen, Einzelhandelsgeschäfte, Apotheken, Hotels, Gaststätten und anderen Stellen mit Publikumsverkehr (sog. Verteilerstellen). Die Verteilung soll durch DHL erfolgen. Jedoch kann sich der Betroffene nicht sicher sein, dass das Bürgermagazin tatsächlich ausgelegt wird und wenn ja, für wie lange. Denn die Mediahaus Verlag GmbH hat laut ihrer AGB keine Vereinbarung mit den Verteilerstellen getroffen, so dass die Auslage des Werbeträgers freiwillig ist. Das Unternehmen übernimmt zudem keine Gewähr über die Dauer der Auslage. Daraus wird ersichtlich, dass die Werbewirksamkeit des Bürgermagazins mehr als fraglich ist. Denn der Werbeträger erreicht die zu bewerbenden Kunden unter Umständen gar nicht.

Zahlungserinnerung und Mahnung der Mediahaus Verlag GmbH

Betroffene erhalten zunächst eine Zahlungserinnerung von der Mediahaus Verlag GmbH, sollten sie die Rechnung wegen der Anzeigenschaltung im Bürgermagazin nicht begleichen. Darin wird der Betroffene noch rechtlich freundlich an die ausstehende Zahlung erinnert. Weigert sich ein Betroffener daraufhin weiterhin, die Rechnung zu bezahlen, muss er mit dem Erhalt weiterer Mahnungen rechnen. Durch diese berechnet die Mediahaus Verlag GmbH nicht nur Mahngebühren, sondern droht auch mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts und gerichtlichen Geltendmachung der Forderung.

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