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Anwalt hilft gegen Schreiben der Pro Stadtmarketing s.r.o.

Berlin, 18.09.2019: Die Pro Stadtmarketing s.r.o. bietet Gewerbetreibenden und Freiberuflern Werbeanzeigen in einem Werbeobjekt namens “Informationsbroschüre” an. Um an Anzeigenkunden zu gelangen, verschickt das Unternehmen ein Formular an potentielle Kunden oder lässt dieses über Außendienstmitarbeiter verteilen.

Anschrift der Pro Stadtmarketing s.r.o.

Die Pro Stadtmarketing s.r.o. gibt folgende Firmenanschrift an:

Pro Stadtmarketing s.r.o.
PO Box 222
30522 Plzen, Teschechien

Einen Geschäftsfüher nennt das Unternehmen nicht.

Formular enthält Textvorlage zur Werbeanzeige

Das Formular der Pro Stadtmarketing s.r.o. enthält eine Textvorlage für die zu schaltende Werbeanzeige. Diese Vorlage wird wohl von dem Unternehmen aus einer anderen Werbebroschüre kopiert, um so den Eindruck zu erwecken, dass zu dem Umternehmen bereits ein Vertragsverhältnis besteht.

Anzeigenauftrag für Informationsbroschüre

Unterschreibt ein Gewerbetreibender oder Freiberufler das Formular und schickt es an die Pro Stadtmarketing s.r.o. zurück, hat er damit die Veröffentlichung der Anzeige entsprechend der Textvorlage in der Informationsbroschüre beauftragt. Der Anzeigenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet in dieser Zeit die Veröffentlichung von zwei jeweils kostenpflichtigen Auflagen der Informationsbroschüre pro Jahr. Wer nicht rechtzeitig kündigt, riskiert zudem eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.

Fragliche Werbewirksamkeit der “Informationsbroschüre”

Inhalt des Anzeigenauftrags ist die Verteilung des Werbeobjekts “Informationsbroschüre” an Gewerbetreibende, Gewerbeämter, Stadtverwaltungen und sonstige öffentlichen Einrichtungen innerhalb einer bestimmten Postleitzahlenregion. Die Verteilung soll durch Postversand erfolgen. Jedoch kann sich der Betroffene nicht sicher sein, dass die Informationsbroschüre tatsächlich verteilt wird und wenn ja, wo und für wie lange sie ausliegt. Daraus wird ersichtlich, dass die Werbewirksamkeit des Werbeträgers mehr als fraglich ist. Denn dieser erreicht die zu bewerbenden Kunden unter Umständen gar nicht.

Erhebliche Kosten einer Werbeanzeige der Pro Stadtmarketing s.r.o.

Die Erteilung eines Anzeigenauftrags mit der Pro Stadtmarketing s.r.o. ist mit erheblichen Kosten verbunden. Denn wie aus dem kleingedruckten Fließtext des Formulars ersichtlich wird, wird der vereinbarte Anzeigenpreis zuzüglich Satz-, Repro- und Farbkosten pro Auflage fällig. Da innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren vier Auflagen erscheinen sollen, fällt der Anzeigenpreis gleich viermal an. Hinzu kommt, dass sich der Anzeigenvertrag um jeweils ein Jahr verlängert, sollte er nicht drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt werden.

Pro Stadtmarketing s.r.o. gewährt Widerrufsrecht

Die Pro Stadtmarketing s.r.o. gewährt zwar großzügig ein 7-tägiges Widerrufsrecht vom Anzeigenauftrag. Die Sache hat aber einen Haken: Die Betroffenen erfahren in der Regel erst nach der Rechnungsstellung von dem Anzeigenauftrag für die Informationsbroschüre. Denn die Rechnung wird regelmäßig erst nach Ablauf der sieben Tage gestellt. Das Widerrufsrecht ist damit faktisch wertlos.

Forderungseintreibung durch TOP Inkasso GmbH

Um Druck auf zahlungsunwillige Kunden auszuüben, beauftragt die ProStadtmarketing s.r.o. die TOP Inkasso GmbH mit derForderungseintreibung. Diese fordert neben der offenen Hauptforderungaus dem angeblichen Anzeigenvertrag zugleich die Zahlung vonzusätzlichen Gebühren, Zinsen und Mahnauslagen.

Lesen Sie mehr über das Inkassobüro hier: TOP Inkasso GmbH betreibt Forderungseinzug für Abzockfirmen

Stornierung des Anzeigenauftrags und der Rechnung

Die S! Rechtsanwaltsgesellschaft konnte mit ihrem Tätigwerden in der Vergangenheit erreichen, dass die Pro Stadtmarketing s.r.o den Anzeigenauftrag sowie die gestellte Rechnung storniert und somit auf Ihre Forderung verzichtet. Ein Vorgehen gegen die Forderung der Pro Stadtmarketing s.r.o. kann also erfolgsversprechend sein.

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