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Anwalt hilft bei Schreiben der Medien & Design Verlag GmbH in Sachen Infofolder.

Berlin, 21.12.2018: Bei der Medien & Design Verlag GmbH handelt es sich um ein Firma, welche ein Infofolder “Erste Hilfe” herausgibt. Darin sollen sich Anzeigen von Gewerbetreibenden befinden. Der Infofolder soll nach Angaben des Unternehmens in einem festgelegten Postleitzahlengebiet in einer Auflage von 200 Exemplaren verteilt werden.

Anschrift der Medien & Design Verlag GmbH

Als Firmensitz gibt das Unternehmen folgende Adresse an:

Medien & Design Verlag GmbH
Apartado de curreos 158
03770 El Vergel/Alicante, Spanien

Obwohl es sich um eine deutsche GmbH handelt, gibt das Unternehmen als Anschrift eine Postfachnummer in Spanien an. Dies ist nicht sehr seriös.

Zusendung eines Korrekturfaxes durch Medien & Design Verlag GmbH

Die Medien & Design Verlag GmbH verschickt nach zunächst telefonischer Kontaktaufnahme an Gewerbetreibende ein Korrekturfax. Dieses enthält eine Anzeige, die man auf ihre Richtigkeit überprüfen soll. Wer dem nachkommt und das Formular unterschrieben zurücksendet, steckt in der Kostenfalle. Denn nach Ansicht der Medien & Design Verlag GmbH hat man damit einen Anzeigenauftrag erteilt. Inhalt dieses Auftrags ist eine Anzeige in dem Werbeobjekt Infofolder “Erste Hilfe”. Die Laufzeit soll insgesamt zwei Jahre betragen mit insgesamt vier Auflagen des Infofolders. Zudem droht eine jährliche Vertragsverlängerung.

Kosten in Höhe von bis zu 637 EUR pro Auflage

Wer sich das Korrekturfax nicht richtig durchliest, kann die nicht unerheblichen Kosten des Anzeigenauftrags übersehen. Zwar beträgt der Nettopreis pro Auflage “nur” 299 EUR. Die Kosten können aber beträchtlich höher rausfallen, da neben dem Auflagenpreis noch die Kosten für die Farb-, Satz- und Versandpauschale hinzukommen. Zudem zahlt man nicht nur für eine Auflage, sondern gleich für zwei innerhalb eines Jahres. Es können daher schnell jährliche Kosten in Höhe von bis zu 1.274 EUR entstehen. Darin enthalten ist noch nicht die Mehrwertsteuer.

Beauftragung der TOP Inkasso GmbH

Weigert sich ein Betroffener die Rechnung wegen der beauftragten Werbeanzeige zu zahlen, kann er es früher oder später mit der TOP Inkasso GmbH zu tun bekommen. Das Inkassobüro aus der Schweiz wird nämlich von der Medien & Design Verlag GmbH beauftragt, um zahlungsunwillige Betroffene unter Druck zu setzen.

Lesen Sie hier mehr über das Inkassobüro: TOP Inkasso GmbH betreibt Forderungseinzug für Abzockfirmen

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