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Anwalt hilft gegen Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale

Berlin, 19.12.2018: Bei der Datenschutzauskunft-Zentrale handelt es sich um ein Unternehmen, welches für Gewerbetreibende und Freiberufler ein Produkt namens “Basisdatenschutz” anbietet. Es wird dabei ein Bezug zur DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) hergestellt. Das Basisdatenschutz beinhaltet laut der Datenschutzauskunft-Zentrale Informationsmaterial, Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben des DSGVO. Zudem will das Unternehmen unter anderem bei der Erstellung von Datenschutzerklärungen helfen.

Anschrift der Datenschutzauskunft-Zentrale

Der Firmensitz der Datenschutzauskunft-Zentrale findet sich laut Formular und Anschreiben unter folgender Adresse:

DAZ – Datenschutzauskunft-Zentrale
Lehnitzstraße 11
16515 Oranienburg

Zudem wird in den im Internet abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Anschrift genannt:

DAZ – Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.
141 Edgard Bernard Street Gzrira
GZR1707, Malta

Formular der Datenschutzauskunft-Zentrale

Unter dem Betreff “Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO” verschickt die Datenschutzauskunft-Zentrale ein Anschreiben sowie ein Formular an Gewerbetreibende und Freiberufler. Durch diese wird der Angeschriebene zur Ergänzung bzw. zum Ausfüllen des Formulars angehalten. Die Gestaltung und Formulierung sowohl des Anschreibens als auch des Formulars ist dabei darauf gerichtet, eine Eilbedürftigkeit  zu suggerieren. So ist das Anschreiben mit “Eilige FAX-Mitteilung” überschrieben. Zudem wird eine Frist zur Rückantwort gesetzt. Darüber hinaus erzeugt das Anschreiben und das Formular den Anschein, dass eine Pflicht zur Ergänzung besteht, obwohl dies gar nicht der Fall ist. Erst aus dem kleingedruckten Fließtext ergibt sich, dass mit Rückantwort die Angeschriebenen einen Vertrag über den Basisdatenschutz eingehen. Kostenpunkt: 498,00 EUR pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren.

Rechnung der Datenschutzauskunft-Zentrale

Wer das Formular der Datenschutzauskunft-Zentrale unterschreibt, erhält nachfolgend eine Rechnung. Mit dieser wird die Leistung “Basisdatenschutz” zum Preis von 498,00 EUR abgerechnet. Praktischerweise ist der Rechnung auch gleich ein Überweisungsträger beigelegt. Gezahlt werden soll auf eine maltesische Bank. Zudem droht die Datenschutzauskunft-Zentrale mit weiteren Kosten und Verzugszinsen sollte ein Betroffener auf die Idee kommen, die Rechnung nicht fristgerecht zu bezahlen.

Drohung mit Einschaltung eines Inkassounternehmens

Weigert sich ein Betroffener tatsächlich die Rechnung der Datenschutzauskunft-Zentrale zu bezahlen, wird er sehr schnell ein Mahnschreiben erhalten. In diesem droht die Datenschutzauskunft-Zentrale mit der Abgabe des Verfahrens an das Inkassomanagement, welches mit erheblichen Mehrkosten verbunden wäre.

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