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Anwalt hilft gegen Schreiben der Media Print Verlag Service s.r.o.

Berlin, 20.11.2019: Bei der Media Print Verlag Service s.r.o. handelt es sich um eine Werbeagentur aus Prag, die eine Informationsbroschüre vertreibt bzw. dies jedenfalls behauptet. In dieser Werbebroschüre sollen Werbeanzeigen von Gewerbetreibenden und Freiberuflern enthalten sein. Sie soll innerhalb eines bestimmten Auftragsgebietes bzw. einer bestimmten Postleitzahlen-Region an Gewerbetreibende, Gewerbeämter, Stadtverwaltungen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen verteilt werden. Dabei soll die Auflagenstärke bei gerade einmal 500 Stück liegen.

Anschrift der Media Print Verlag Service s.r.o.

Das Unternehmen findet sich unter folgender Adresse:

Media Print Verlag Service s.r.o.
Kubelikova 1224/42, Zizkov
13000 Prag 3, Tschechien

Einen Geschäftsführer benennt das Unternehmen nicht.

Anzeigenauftrag über Informationsbroschüre

Um an Anzeigenkunden für die Informationsbroschüre zu kommen, verschickt die Media Print Verlag Service s.r.o. nach in der Regel telefonischem Erstkontakt ein Formular an Gewerbetreibende und Freiberufler. Dieses enthält eine abgedruckte Anzeige, welche vom Adressaten durch Unterzeichnung des Formulars bestätigt werden soll. Wer dies tut, hat damit einen Anzeigenvertrag abgeschlossen. Aus dem kleingedruckten Fließtext des Formulars ergibt sich, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren hat und sich um je ein weiteres Jahr verlängert, sollte nicht rechtzeitig eine Kündigung ausgesprochen werden.

Rechnung der Media Print Verlag Service s.r.o.

Nach Unterzeichnung des Formulars erhält der Betroffene von der Media Print Verlag Service s.r.o. eine Rechnung. Diese rechnet nicht nur die eigentliche Werbeanzeige in der Informationsbroschüre ab, sondern auch noch Satz-, Farb- und Versandkosten. Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Werbebroschüre innerhalb eines Jahres zweimal verteilt wird. Für jede dieser Auflagen fällt der Rechnungsbetrag nebst Satz-, Farb- und Versandkosten an. Der Betroffene erhält also innerhalb der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit vier Rechnungen.

Keine Rechnung bei Widerruf

Der betroffene Gewerbetreibende oder Freiberufler erhält keine Rechnung von der Media Print Verlag Service s.r.o., wenn er binnen sieben Tage nach Abschluss des Anzeigenvertrags einen Widerruf erklärt. Dieses vertragliche Widerrufsrecht räumt die Media Print Verlag Service s.r.o. ihren “Kunden” großzügig ein. Das Problem daran ist aber, dass die “Kunden” regelmäßig erst nach Rechnungsstellung von dem Vertrag erfahren. Die Rechnung wird aber erst sieben Tage nach Vertragsunterzeichnung gestellt, also zu einem Zeitpunkt, in dem das Widerrufsrecht nicht mehr besteht.

Mahnschreiben der TOP Inkasso GmbH

Um zahlungsunwillige Kunden unter Druck zu setzen, beauftragt die Media Print Verlag Service s.r.o. die TOP Inkasso GmbH mit der Versendung von Mahnschreiben. Das schweizer Inkassobüro ist uns kein Unbekannter.

Lesen Sie hier mehr über die TOP Inkasso GmbH: TOP Inkasso GmbH betreibt Forderungseinzug für Abzockfirmen

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text? Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden
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