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Anwalt hilft gegen Schreiben der Verlag für Printmediengestaltung UG & Co. KG

Berlin, 20.12.2018: Die Verlag für Printmediengestaltung UG & Co. KG tritt als Betreiberin einer Informationsbroschüre in Erscheinung. Dabei handelt es sich um eine Werbebroschüre, die – neben Beiträgen über Bundesländer – Anzeigen von Gewerbetreibenden bzw. Freiberuflern enthält. In diesem Zusammenhang verschickt das Unternehmen an Gewerbetreibende und Freiberufler ein Formular, welches geprüft und unterschrieben an das Unternehmen zurückgeschickt werden soll. Wer dem aber nachkommt, hat nach Auffassung der Verlag für Printmediengestaltung UG & Co. KG einen Anzeigenauftrag abgeschlossen.

Anschrift der Verlag für Printmediengestaltung UG & Co. KG

Das Unternehmen findet sich unter folgender Adresse:

Verlag für Printmediengestaltung UG & Co. KG
Läufstraße 4
56626 Andernach

Geschäftsführerin des Unternehmens ist eine Frau Petra Schwickert.

Rechnung für Anzeige in Informationsbroschüre

Wer das Formular der Verlag für Printmediengestaltung UG & Co. KG unterschrieben hat, erhält nachfolgend eine Rechnung. Durch diese wird die beauftragte Anzeige in der Informationsbroschüre abgerechnet. Die Auflagenhöhe der Broschüre beträgt 1.500 Stück pro Auflage. Sie soll an bestimmten, entweder vom Kunden angegebenen oder vom Verlag für Printmediengestaltung UG & Co. KG ausgewählten, Verteilerstellen ausgelegt werden. Zu beachten ist dabei, dass für die Verteilerstellen keine Pflicht besteht die Broschüre auszulegen. Auch auf die Dauer der Auslage hat das Unternehmen keinen Einfluss. Die Werbewirksamkeit der Broschüre ist daher mehr als zweifelhaft. Die Kosten der Anzeige richten sich je nach Größe der Anzeige und liegen in der Regel zwischen ca. 360 EUR bis 780 EUR. Da der Anzeigenvertrag während seiner Mindestlaufzeit von zwei Jahren vier Auflagen beinhaltet, erhält der Betroffene insgesamt viermal die Rechnung. Zudem ist zu beachten, dass sich der Anzeigenvertrag bei nicht rechtzeitiger Kündigung jeweils um ein Jahr verlängert.

Einschaltung der Creditreform Koblenz

Bei hartnäckigen Zahlungsverweigerern bedient sich die Verlag für Printmediengestaltung UG & Co. KG der Creditreform Koblenz Dr. Rödl & Brodmerkel KG. Die Firma tritt als Inkassounternehmen auf und versucht die offene Forderung wegen des Anzeigenvertrags nebst den Inkassogebühren einzutreiben. Dabei droht die Creditreform Koblenz Dr. Rödl & Brodmerkel KG mit der Verschlechterung der Beurteilung der Kreditwürdigkeit.

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